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OLG Hamm, 29.12.2016 - I-25 W 365/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Zeugenentschädigung, Verdienstausfall, Dauer der Heranziehung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der zu leistenden Entschädigung für den Verdienstausfall eines Zeugen
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JVEG § 19 Abs. 2
Zeugenentschädigung; Verdienstausfall; Dauer der Heranziehung - rechtsportal.de
JVEG § 19 Abs. 2
Umfang der zu leistenden Entschädigung für den Verdienstausfall eines Zeugen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hagen, 25.10.2016 - 10 O 14/16
- OLG Hamm, 29.12.2016 - I-25 W 365/16
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- LSG Bayern, 04.12.2013 - L 15 SF 226/11
Entschädigung, Gerichtstermin, Verdienstaufall, Vollbeweis, Zeitversäumnis, …
Auszug aus OLG Hamm, 29.12.2016 - 25 W 365/16
Die Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts vom 04.12.2013 (L 15 SF 226/11), die von der Beteiligten zu 1. zur Begründung ihrer Auffassung herangezogen wird, spiegelt - soweit ersichtlich - eine vereinzelt gebliebene Auffassung wieder.
- LSG Thüringen, 29.10.2018 - L 1 JVEG 1523/17
Sozialgerichtliches Verfahren - Auslagenvergütung - Betreuer eines …
Dies bedeutet, dass im Falle von Verdienstausfall auch diejenige Zeit einzubeziehen ist, die entsteht, weil der Erinnerungsgegner vor und/oder nach dem Termin seiner beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen kann (vgl. Senatsbeschluss vom 03. Juli 2018 - L 1 JVEG 364/18 -, Juris; OLG Hamm, Beschluss vom 29. Dezember 2016 - I-25 W 365/16, zitiert nach Juris). - LSG Thüringen, 03.07.2018 - L 1 JVEG 364/18
Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung eines Beteiligten für …
Dies bedeutet, dass im Falle von Verdienstausfall auch diejenige Zeit einzubeziehen ist, die entsteht, weil der Erinnerungsgegner vor und/oder nach dem Termin seiner beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen kann (vgl. in diesem Sinne OLG Hamm, Beschluss vom 29. Dezember 2016 - I-25 W 365/16, zitiert nach Juris).